1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design.
Inhaber: Marcel Kozik, Albrechtstraße 5, 44575 Castrop-Rauxel, Telefon: +49 (0)2305.922067,
Telefax: +49 (0)2305.922068,
eMail: kontakt(at)kozik-konzept.de,
www.kozik-konzept.de,
nachstehend " KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design " genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform " Kunde " genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Werbung. Die jeweils konkrete Art der Dienstleistungen und Werke ergibt sich aus der von der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur zwischen Dortmund und Bochum entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Projektaufträgen.
1.2 Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
1.4 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, soweit sie von der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
2. Präsentationen
2.1 Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design sowie deren Vorstellung erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars.
2.2 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen, etc. Eigentum der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material - sei es urheberrechtlich geschützt oder nicht -, gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, hat der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design zurückzugeben.
2.3 Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur zwischen Dortmund und Bochum unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe, etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
2.4 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design, der Werbeagentur zwischen Dortmund und Bochum oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den von der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei der Markenberatung und Designagentur KOZIK KONZEPT, sofern die Parteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
3. Treuebindung
3.1. Die Treuebindung der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur gegenüber dem Kunden verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen, z.B. für Produktionsvorgänge. Sofern der Kunden sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.
3.2 Von der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Markenberatung und Designagentur KOZIK KONZEPT. Der Kunde verpflichtet sich, diese Mitarbeiter im Laufe der auf den Abschluss des Projekts folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
3.3 Die Markenberatung KOZIK KONZEPT zwischen Dortmund und Bochum ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet.
4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
4.1 Sämtliche von der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht den Erfordernissen des § 2 UrhG genügen. Sämtliche Leistungen der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Agentur genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc., ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design ein branchenübliches Honorar zu zahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
4.2 KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
4.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
4.4 Über den Umfang der Nutzung steht der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design ein Auskunftsanspruch zu.
4.5 Bei Veröffentlichungen wird die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design in üblicher Form als Urheber genannt. KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.
4.6 Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Kunden über.
5. Konkurrenzausschluss
5.1 KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design verpflichtet sich, den Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Kunden zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für einzelne festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche.
5.2 Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Kunden, während des ungekündigten Vertrages mit der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design im Bereich des Vertragsgegenstandes keine Agenturen für Werbung gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung des vertragsgegenständlichen Projekts zu beauftragen.
6. Vergütung
6.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Gegenüber Unternehmern werden nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird durch diese Regelung nicht berührt.
6.3 Wünscht der Auftraggeber nach Beginn der Entwicklung durch die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur zusätzliche Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, so richtet sich die hierfür anfallende Vergütung nach einem separaten Angebot der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur. Mehraufwand der dadurch entsteht, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 7 nicht oder nicht hinreichend genügt, kann dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt werden.
6.4 KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.
6.5 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
7. Fremdleistungen
7.1 KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
7.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
8. Eigentum, Rückgabepflicht
8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
8.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
9. Herausgabe von Daten
9.1 Die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
9.2 Hat die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden.
9.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
9.4 Die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
10. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
10.1 Der Auftraggeber legt der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
10.2 Soll die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die Agentur die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
10.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur einwandfreie Muster unentgeltlich.
11. Haftung
11.1 Die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
11.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
11.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
11.4 Die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
11.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich bei der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
12.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
12.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
12.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Markenberatung KOZIK KONZEPT übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
13. Lieferung, Lieferfristen
13.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Bereitstellen von Informationen bzw. Unterlagen, Erstellung von Leistungskatalogen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur schriftlich bestätigt worden sind.
13.2 Falls die Agentur mit ihren Leistungen in Verzug gerät, ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
13.3. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs der KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur liegen, verlängert sich die Lieferfrist, soweit die Hindernisse auf die Lieferung der Leistungen von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer solcher Maßnahmen und Hindernisse. Die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur wird dem Kunden den Eintritt und das voraussichtliche Ende derartiger Hindernisse unverzüglich mitteilen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber der Agentur wird dadurch nicht begründet.
14. Haftung und Versand.
14.1 Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur - auch für ihre Angestellten und Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.
14.2 Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der Agentur. Die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Auf Wunsch des Kunden lässt die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur die rechtliche Zulässigkeit prüfen, wobei die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur keine Haftung für das Ergebnis der rechtlichen Prüfung übernimmt. Die durch die rechtliche Prüfung entstehenden Kosten werden vom Kunden übernommen. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
14.3 Wird die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde die Agentur von der Haftung frei.
14.4 Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von der Agentur erfolgt. Die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Castrop-Rauxel, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftsitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15.2 Änderungen oder Ergänzungen von Aufträgen sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
15.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden deutsches Recht anwendbar.
15.5. Die KOZIK KONZEPT Markenberatung und Designagentur ist befugt, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
KOZIK KONZEPT Markenberatung und Design. Die Werbeagentur zwischen Dortmund und Bochum. Stand 08/2011.